M.explosive

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

Präambel

M.explosive ist eine von mir „Malik Ben Mansour“ entwickelte Fitness Konzept. Sie bietet Trainerkurse an und vermittelt Kursteilnehmern dabei die Elemente von Kampfsport, inspiriert dürch die Kampfkunst „ Kung Fu Wushu“ ( lange/lockere und zugleich explosive Bewegungen ) und Funktional Training. Nach dem bestehen der Trainer Prüfung, erhalten die Teilnehmer eine Urkunde, die einen Nachweis über die Sachkunde w M.explosive darstellt. Die Kursteilnehmer können dann vorbehaltlich Ihres persönlichen Ausbildungsstandes sowie Qualifikation anderen Sportteilnehmern M.explosive Kurse geben.

 

§ 1 Uzenenzgewährung

  1. Lizenenzgeber ist Inhaber der Marken : ,,M.explosive“, 30 2018 004 729, Deutschland Wortmarke „M.explosive“ 30 2018 004 729.
  2. Lizenzgeber räumt hiermit Trainer für die Dauer von zwei Jahre, ab Unterzeichnung, das nicht auschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Marke „M.explosive“ nach den Bedingungen dieses Vertrages in Zusammenhang mit den Anbieten und Durchführen von Kursen zu verwenden und für sie unter Verwendung der marke „M.explosive“ zu werben.
  3. Vertragsgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland. Das Recht von Trainer, die Marke „M.explosive“ zu verwenden, ist auf der Bundesrepublik Deutschland beschränkt. In Übrigen Staaten wird Trainer die Marke „M.explosive“ nur nach expliziete Freigabe dürch Lizenzgeber verwenden.
  4. Trainer darf die Marke nur bei Durchführung der Kurse in der Eigenschaft als Kursleiter verwenden. Insbesondere, dürfen keine nicht im Sinne dieses Vertrages ausgebildeten Fitnesstrainer im Auftrag von Trainer M.explosive Kurse dürchführen.
  5. Trainer ist zu keinerlei Nutzung der Marke ,,M.explosive“ befugt, die nicht im diesem Vertrag ausdrücklich erlaubt worden ist. Trainer, ist nicht berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen. Weder während noch nach der Laufzeit dieses Vertrages wird Trainer ähnliche Marken oder Aufmachungen für andere Fitness Produkte verwenden. Ferner wird Trainer ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Lizenzgeber die Marke „M.explosive“ weder in Identischer Weise noch in ähnliche Form in seinem Firmennamen aufnehmen oder sonstiger Weise als geschäftliche Bezeichnung als Hinweis auf sein Unternehmen einsetzen.
  6. Trainer erhalten für die Dauer des Vertrages Unterrichtsmaterialien, insbesondere Musik und Skripte die Ihn dabei helfen sein Kurs adaquat zu gestalten. Es handelt sich bei den Unterrichtsmaterialien um urheberrechtlich geschützte Werke. Eine Verbreitung oder andere unerlaubte Nutzung ohne Zustimmung von Lizenzgeber ist untersagt. Ebenso eine Nutzung nach Ablauf dieses Vertrages.

 

§ 2 Qualitätsanforderungen und Qualitätskontrolle

  1. Trainer verpflichtet sich, die Marke „M.explosive“ nur für solche Kurse zu verwenden, deren Qualität der diesen Vertrag zugrunde liegenden Ausbildung und darin vermittelten Übungen und Werten entspricht.
  2. Zum Zwecke der Qualitätskontrolle wird Trainer Lizenzgeber auf deren Verlangen eine kostenlose kursteilnahme für einen Prüfer ermöglichen und/oder einen Videooupload durchführen.

 

§3 Markennutzung:

  1. Trainer verpflichtet sich, bei jeder Benutzung der Marke „M.explosive“ darauf hinzuweisen, dass es sich um eine eingetragene Marke der „M.explosive“ handelt. Trainer darf die Marke insbesondere auf Print-Online-sowie Videowerbematrialien verwenden, um auf durch Trainer durchgeführte „M.explosive“ Kurse hinzuweisen.
  2. Trainer verpflichtet sich, die Marke „M.explosive“nicht als Bestandteil seiner Firma oder in andere Weise zu Kennzeichnung seines Geschäftbetriebs zu benutzen.
  3. Trainer darf die Marke „M.explosive“ nicht in unzulässiger und Marke schädigender Weise verwenden. Insbesondere darf die Marke nicht verwässert werden.

 

§4 Gewährleistungsausschluss:

  1. Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr dafür, dass durch die Benutzung der Marke ,,M.explosive“ keine Rechte Dritter verletzt werden.

 

§5 Lizenzgebühr und Vertragsdauer

  1. Trainer zahlt für die Teilnahme an dem in der Präambel genannten Kurs eine Gebühr von 149,00 € zzgl. MwSt. pro Jahr. In dieser Gebühr ist die im Vertrag geregelte Nutzung der Marke für zwei Jahre enthalten.
  2. Der Vertrag kann verlängert werden. Die dazu notwendigen Schritte und etwaige damit verbundenen Kosten können bei Lizenzgeber unter den Stichwort „Vertragsverlängerung“ angefragt werden. Wird der Vertrag nicht verlängert, endet er gemäß (1) nach Ablauf von Zwei Jahre. Eine Rückzahlung der Gebühr ist ausgeschlossen.
  3. Jede Partei ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Grund fristlos zu Kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die andere Partei Schuldhaft gegen eine von Ihr in diesem Vertrag übernommene wesentliche Verpflichtung verstößt und den Verstoß trotz Abmahnung mit angemessener Fristsetzung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist abstellt.
  4. Erhält Lizenzgeber davon Kenntnis, das Trainer die Marke in unlauterer Weise oder in sonstiger Weise nutzt, die nicht mit der Regularien dieses Vertrages übereinstimmen und insbesondere gegen die Grundsätze und Qualitätsstandards von „M.explosive“ verstoßen, ist Lizenzgeber berechtigt, den Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen zu beenden. Die Kündigung bedarf der Textform. Trainer hat die Nutzung der Marke nach Erhalt der Kündigung unverzüglich einzustellen.

 

§6 Aufrechterhaltung und Verteidigung der Marke

  1. Trainer ist nicht berechtigt, in eigenem Namen Klage wegen Markenverletzung zu erheben. Sein Recht eine Verletzungsklage des Markeninhabers beizutreten, um seinen Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
  2. Erhält der Trainer davon Kenntnis, das ein Dritter eine Kennzeichnung benutzt und/oder als Marke anmeldet, die möglicherweise mit der Marke „ M.explosive“ verwechslungsfähig ist, so hat Trainer Lizenzgeber hiervon unverzüglich zu unterrichten.
  3. Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Marke „M.explosive“ anzugreifen oder Dritte beim Angriff der Marke zu unterstützen.

 

§7 Angriffe Dritte gegen die Benutzung der Marke durch den Lizenznehmer

  1. Sollte Trainer wegen Benutzung der Marke „ M.explosive“ durch einen Dritten auf Unterlassung und oder Schadenersatz in Anspruch genommen werden, so ist Trainer verpflichtet, Lizenzgeber hiervon unverzüglich zu unterrichten. Lizenzgeber ist verpflichtet, Trainer nach besten Kräften bei der Abwehr der gegen Trainer geltend gemachten Ansprüche zu unterstützen.
  2. Im Falle eines Angriffs eines Dritten gegen die Benutzung der Marke „M.explosive“ bleibt Trainer zur Zahlung der vereinbarten Lizenzgebühren verpflichtet. Zur Rückforderung gezahlter Lizenzgebühren ist Trainer dann auch nicht berechtigt, wenn Trainer wegen der Benutzung der Marke rechtskräftig zum Schadenersatz verurteilt worden sein sollte.

 

§8 Abwicklung bei Vertragsbeendigung

  1. Trainer ist nach Ablauf des Vertrages verpflichtet, unverzüglich die Benutzung der Marke „M.explosive“ einzustellen. Für Werbemaßnahmen und Onlinenutzung wird eine Aufbrauchfrist von 14 Tagen nach Vertragsende gewährt.

 

§9 Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag wird das Landgericht Hannover vereinbart. Jede Partei ist jedoch berechtigt, die andere Partei an Ihrem allgemeinen Gerichtsstand in Anspruch zu nehmen.

 

§10 Sonstiges

  1. Alle Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  2. Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die Parteien sind gehalten, die unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame Bestimmung zu ersetzten, mit der Wirtschaftlich gewollte Ergebnis am besten erreicht wird.